Ratgeber
Verwaltungsbeirat. Was er darf, was er muss, wofür er haftet
Der Beirat ist das Bindeglied zwischen Eigentümern und Verwaltung. Er ist freiwillig, aber in fast jeder gut geführten Gemeinschaft der Ort, an dem Entscheidungen vorbereitet werden.
Wie wird man Beirat?
Durch Beschluss der Eigentümerversammlung. Gewählt werden können nur Wohnungseigentümer. Wie viele Mitglieder der Beirat hat, bestimmt die Gemeinschaft, seit 2020 gibt es keine feste Zahl mehr (§ 29 Abs. 1 WEG).
Was macht der Beirat?
Er unterstützt und überwacht die Verwaltung (§ 29 Abs. 2 WEG). Konkret prüft er Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung, bevor die Versammlung darüber beschließt, und gibt eine Stellungnahme ab. Er holt Angebote ein, bereitet Entscheidungen vor und ist erster Ansprechpartner für die Verwaltung zwischen den Versammlungen.
Wen vertritt der Beirat?
Die oder der Vorsitzende vertritt die Gemeinschaft gegenüber der Verwaltung (§ 9b Abs. 2 WEG). Das betrifft etwa den Abschluss oder die Kündigung des Verwaltervertrags.
Darf der Beirat eine Versammlung einberufen?
Ja, wenn die Verwaltung fehlt oder sich pflichtwidrig weigert (§ 24 Abs. 3 WEG). Außerdem unterschreibt die oder der Beiratsvorsitzende das Protokoll der Versammlung mit (§ 24 Abs. 6 WEG).
Wie prüft der Beirat die Belege?
Der Beirat darf alle Unterlagen der Verwaltung einsehen. Bewährt hat sich, stichprobenartig Rechnungen gegen Aufträge und Beschlüsse zu prüfen, die Kontostände mit dem Vermögensbericht abzugleichen und zu kontrollieren, ob die Rücklage so angelegt ist, wie beschlossen. Was dabei auffällt, gehört in die Stellungnahme an die Versammlung.
Haftet der Beirat?
Arbeitet der Beirat unentgeltlich, haftet er nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (§ 29 Abs. 3 WEG). Wer sorgfältig prüft und Auffälligkeiten meldet, trägt kein nennenswertes Risiko. Viele Gemeinschaften schließen zusätzlich eine Haftpflichtversicherung für ihren Beirat ab.
Mit Saleo
Als Beirat erreichst du uns telefonisch täglich von 8 bis 20 Uhr, und die Unterlagen für deine Prüfung bekommst du von uns vor jeder Versammlung.
Dieser Ratgeber erklärt die allgemeine Rechtslage, Stand September 2026. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.