Ratgeber
Vermieten in einer WEG. Was du als Vermieter wissen musst
Als vermietender Eigentümer stehst du zwischen zwei Rechtsgebieten. Mit der Gemeinschaft rechnest du nach dem Wohnungseigentumsgesetz ab, mit deinem Mieter nach dem Mietrecht.
Kann ich das Hausgeld auf meinen Mieter umlegen?
Nur den Teil, der aus Betriebskosten besteht, und nur, wenn der Mietvertrag das vorsieht (§ 556 Abs. 1 BGB). Umlegbar sind etwa Grundsteuer, Wasser, Müll, Allgemeinstrom, Hausmeister, Reinigung und Gebäudeversicherung (§ 2 BetrKV). Nicht umlegbar sind die Verwaltungskosten, die Erhaltungsrücklage und Reparaturen (§ 1 Abs. 2 BetrKV). Diese Anteile trägst du selbst.
Nach welchem Schlüssel verteile ich?
Nach dem, was im Mietvertrag steht. Ist dort nichts vereinbart, darfst du die Kosten so verteilen, wie die Gemeinschaft sie auf deine Wohnung verteilt (§ 556a Abs. 3 BGB). Verbrauchsabhängige Kosten wie Heizung und Warmwasser gehen nach Verbrauch.
Bis wann muss die Nebenkostenabrechnung beim Mieter sein?
Spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums (§ 556 Abs. 3 BGB). Kommt sie später, kannst du keine Nachzahlung mehr verlangen, außer du hast die Verspätung nicht zu vertreten. Weil deine Abrechnung auf der Jahresabrechnung der Gemeinschaft aufbaut, hängt dein Termin auch davon ab, wie früh die Verwaltung abrechnet. Dein Mieter kann Einwände bis zwölf Monate nach Erhalt der Abrechnung erheben.
Wie hoch darf die Kaution sein?
Höchstens drei Monatsmieten ohne Nebenkosten. Der Mieter darf in drei Monatsraten zahlen, und du musst das Geld getrennt von deinem Vermögen anlegen (§ 551 BGB).
Wie stark darf ich die Miete erhöhen?
Bei laufenden Verträgen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, höchstens um 20 Prozent in drei Jahren, in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt höchstens um 15 Prozent (§ 558 BGB). Bei einer Neuvermietung gilt in vielen Städten die Mietpreisbremse, die bis Ende 2029 verlängert wurde. Ob sie für deine Wohnung gilt, regelt die Verordnung deines Bundeslands.
Das Mietrecht wird gerade weiter reformiert, unter anderem bei Indexmieten, möblierten Wohnungen und Kurzzeitvermietung. Der Gesetzentwurf lag im Juli 2026 im Bundestag. Wir aktualisieren diese Seite, sobald er in Kraft tritt.
Mein Mieter will eine Wallbox oder ein Balkonkraftwerk
Er hat einen Anspruch darauf, dass du das erlaubst (§ 554 BGB). Weil es um Gemeinschaftseigentum geht, brauchst du dafür wiederum einen Beschluss der Gemeinschaft. Mehr dazu auf der Seite zu baulichen Veränderungen.
Mit Saleo
Mit der Mietverwaltung von Saleo übernehmen wir für deine Wohnung Nebenkostenabrechnung, Mieterkommunikation, Wohnungsübergabe und Mieterwechsel. Dein Mieter ist in der App, und du liest die Mitteilungen der Verwaltung an ihn mit.
Dieser Ratgeber erklärt die allgemeine Rechtslage, Stand September 2026. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.